Aufnahmeverfahren und Einschulung an der Friedrich-von-Bodelschwingh Schule


An der Friedrich-von-Bodelschwingh Schule werden Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung aufgenommen – teilweise in Kombination mit einem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung, Sehen oder Hören. Die Feststellung des Förderanspruchs erfolgt nach einem individuellen Erstgespräch, einer ausführlichen Diagnostik sowie nach einer Anhörung der Eltern. In einigen Fällen erfolgt auch noch ein Förderausschuss.

 Zeitlicher Ablauf:

  1. Erstgespräch:
    Das Verfahren des Anspruchs auf den Förderbedarf geistige Entwicklung beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch. Meist findet dieses ein Jahr vor der Einschulung statt. An dem Erstgespräch, an dem in der Regel die Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie das Kind teilnehmen, klären wir den formalen Weg des Verfahrens. Wir stellen die Beschulung an unserer Stammschule sowie eine inklusive Beschulung an der Regelschule vor. Außerdem möchten wir besondere Aspekte der bisherigen Entwicklungs- und Lebensgeschichte des Kindes kennenlernen.
  2. Erstellung der Förderdiagnostischen Stellungnahme / Diagnostik
    Soll eine Aufnahme an der Friedrich-von-Bodelschwingh Schule erfolgen, wird nach dem Kennenlernen im Herbst vor der Einschulung von einer Förderschullehrkraft aus dem Kollegium eine Förderdiagnostische Stellungnahme verfasst. Dabei werden die Informationen aus dem Erstgespräch verwendet, evt. vorhandene Arzt-, SPZ-, Kita-, Frühförderungs- und Therapieberichte zusammengefasst dargestellt und eigenen Informationen erhoben. Die Lehrkräfte verwenden zunächst einen informellen Diagnostikbogen, um sich bei einem Besuch in der Kita oder der derzeitig besuchten Schule einen Eindruck über die sozial-adaptive Kompetenzen des Kindes zu verschaffen. Sofern möglich und nicht innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgt, muss im Anschluss ein standardisierter Intelligenztest durchgeführt werden. Hierzu stellen wir ein Test-Team bereit, dass speziell fortgebildet ist und in Absprache mit der überprüfenden Förderschullehrkraft die Intelligenztestung mit dem Kind durchführt. Im Anschluss werden in der Förderdiagnostischen Stellungnahme alle Ergebnisse zusammengetragen und den Eltern vorgestellt und besprochen.
  3. Prüfung der Förderdiagnostischen Stellungnahme
    Die Förderdiagnostische Stellungnahme wird im staatlichen Schulamt geprüft und ein Bescheid ausgestellt. Anschließend kann durch die Schulleitung unserer Schule der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung festgestellt werden und eine Aufnahme an der Friedrich-von-Bodelschwingh Schule wird vorbereitet.

Alle Kinder, die als Erstklässler an unserer Schule eingeschult werden, laden wir im Juni vor Schulbeginn zu einem Schnuppertag an der Friedrich-von Bodelschwingh Schule ein. An diesem Tag möchten wir die Kinder näher kennenlernen, in der Gruppe erleben und ggf. bereits mit dem zukünftigen Klassenteam bekannt machen. Zudem möchten wir an diesem Tag mit den Eltern alle formalen Unterlagen zur Einschulung besprechen und ausfüllen. Das Team der Grundstufe sowie unsere Schulsozialarbeiterin, Frau Schäfer, steht ihnen hierzu unterstützend und beratend zur Seite.

Nach den Sommerferien laden wir die neuen Erstklässler mit ihren Familien am ersten Dienstag nach Schulbeginn zu unserer Einschulungsfeier ein. Bei einem gemeinsamen Frühstück sowie einem kleinen Programm heißen wir die neuen Kinder herzlich bei uns an der Schule willkommen. Nach dem feierlichen Beginn gehen die neuen Schülerinnen und Schüler für eine erste Unterrichtsstunde mit ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern in ihren Klassenraum. Ab Mittwoch beginnt für die Schülerinnen und Schüler dann der reguläre Unterricht.

Umzugskinder, die in unser Einzugsgebiet ziehen, sowie Seiteneinsteiger werden an unserer Schule aufgenommen, sofern ein Anspruch im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besteht. Nach einem Kennlerngespräch sowie der formalen Schulaufnahme wird das Kind zeitnah in eine altersentsprechende Klasse der Friedrich-von-Bodelschwingh Schule aufgenommen. Teilweise kann es möglich sein, dass eine erneute Förderdiagnostische Stellungnahme geschrieben werden muss, um den Förderanspruch zu überprüfen. Dies wird in individuellen Fällen mit den Eltern abgeklärt.

 

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METACOM Symbole © Annette Kitzinger